Das Sechste Gebot

DU SOLLST NICHT EHEBRECHEN.

»Du liebst mich also! Und was willst du von mir?«
(Aus Krzysztof Kieslowskis »Dekalog 6«)

In traditioneller Auslegung oder besser im traditionellen Gebrauch des Sechsten Gebots machten sich die vielleicht größten konfessionellen Abweichungen bemerkbar: aus dem Verständnis der einen entwickelte sich eine mehr oder weniger rigide Sexualmoral, aus dem der anderen eine Anleitung zur Ehehygiene im bügerlichen Haushalt, die wenn man so will, wesentlich den Bestand menschlicher Partnerschaften, Gemeinschaften und Verbände gleichermaßen, ja der Gesellschaft überhaupt zu garantieren hatte. »Du sollst schamhaft sein«, „...den Anfechtungen der Fleischeslust widerstehen«, »…Eskapaden und Seitensprünge unterlassen“ – diese Beschwörungsformeln zur Neutralisierung der Lüste stellen in unserer permissive society indes nur mehr eine aus der Zeit gefallene Zumutung dar, genauso wie die beschwörenden Aufrufe zur (disziplinierenden) Selbstkonditionierung, wie sie der leichthin behaupteten protestantischen Ethik zu eigen sein sollen. Dass aber das Sechste Gebot jenen ordo amoris absteckt, von dem der heilige Augustinus sprach, damit nicht etwa nur ein partikulares Moral- oder Sittengesetz darstellt, sondern sich in vielem mit anderen Geboten berührt und letztlich durch seine Universalität einen wichtigen Verständigungs- und Orientierungsrahmen bietet, gerät erst spät in den Blick. Die Liebe – und nicht bloß die romantische und erst recht nicht auf die Libido reduzierte oder auf die die reine Lustvermittlung degradierte Liebe – ist eben mehr als das Verlangen, das auf den anderen gerichtet ist, auch mehr als die angestrebte Reziprozität eines partnerschaftlichen Verhaltens und vor allem mehr als die Basis für eine Zugewinngemeinschaft, wie das zeitgenössische Verständnis von Ehe und Partnerschaft allzu häufig suggeriert. Nein, das Sechste Gebot beschränkt sich nicht auf die Sphäre der Privatheit und der Intimität, es zielt, wenn mir dieser Ausdruck gestattet ist (Michel Tournier hat ihn verwandt) auf eine Extimität ab, übersteigt sich selbst in seiner Bedeutung, entwickelt eine zentrifugale Perspektive. Das haben im Übrigen auch, wie mir scheint, die Ausstellungsmacher in der Guardini Galerie so gesehen und die Schnittmenge mit anderen Geboten deutlich gemacht. 
Weiterlesen... Laudatio von Corinna Kirchhoff

 

»Der Verdacht« (Erster Preis)

Regie: Felix Hassenfratz, D 2008; 24:00 Min.

Drei Monate liegt der Mord an einer jungen Frau zurück. Udo wird vernommen. Hin- und hergerissen zwischen ihrem Glauben an Udos Unschuld und dem Verdacht der Dorbewohner verliert Conny ihr vertrauen in die Liebe.


»Lauf der Dinge« (Erster Preis)

Regie: Iuri Maia Jost, D 2015; 12:00 Min.

Ein Ehepaar trennt sich nach 24 Jahren Ehe. Auf dem Sperrmüll findet sich der Briefwechsel des Paars. Unter den Händen Josts entsteht eine einfühlsame Ton-Bild-Collage, die die Zeit des gemeinsamen Lebens rekonstruiert. 

»Nach der Wahrheit« (Zweiter Preis)

Regie: Nicolas Ehret; D 2014; 40:00 Min.

Vor sieben Jahren kehrte Joseph aus dem Krieg zurück, zu Frau und Bruder. Über alles, was in der Zwischenzeit vorgefallen ist, wurde geschwiegen. Angesichts des Sterbens seiner Frau verlangt Joseph nun nach Wahrheit. 

»Auf einmal« (Dritter Preis)

Regie: Tatjana Moutchnik; D 2013; 44:00 Min. 

Nach fünf Jahren Beziehung sehnt sich Betti nach mehr. Ihr Freund Sascha versteht nicht und will nicht verstehen. Bis er jemand Neues kennen lernt, und Betti nun bangen muss. Ein Entliebungsfilm in zwei Kapiteln.

 

Bild 1: Jurymitglied Dr. Jörg Herrmann; Bild 2: Preisträger, Jurymitglieder und Vertreter der Guardini Stiftung und der Stiftung St. Matthäus