DAS SECHSTE GEBOT

DU SOLLST NICHT EHEBRECHEN.

ASSOZIATIONSRAUM VI
21. Oktober - 19. Dezember 2015

Ehebruch und seine euphemistischen Synonyme sind längst Teil des allgemeinen Unterhaltungsgeschäfts geworden. Das Internet bietet über die traditionelle Prostitution hinaus jede Form der geschlechtlichen Untreue an. Historisch hat die in der Moderne als Seitensprung bagatellisierte Verletzung des Eheversprechens ein anderes Gewicht. Nach altorientalischem Recht und den Gesetzen des Alten Testaments war Ehebruch ein schweres Verbrechen, das mit der Todesstrafe durch Steinigen geahndet werden sollte.

Der Mann war allerdings immer schon privilegiert, ihm wurde leicht verziehen, wofür die Frauen ihr Leben riskierten. Wenn auch historisch nicht überliefert ist, ob diese alttestamentarische Strafe tatsächlich vollzogen wurde, ist in der Absicht die Schwere des Vergehens deutlich genug. Diese äußerste Form der Bestrafung sollte die Erblinie sichern, die allein über die Treue der gebärfähigen Frau garantiert werden konnte. Erst Jesus von Nazareth hatte den grausamen Strafen des alten Bundes barmherzigere Lösungen entgegengehalten. Andere Religionen haben sich jedoch die unverminderte Härte der Strafe bis heute vorbehalten. Einführungsrede von Eugen Blume weiterlesen...

Ausstelungsansichten – Bild 1: Votiv-Motiv, Griechenland 1850-1965; Bild 2: Beichtstuhl, Rheinland um 1900; Bild 3: Gotische Formsteine, Norddeutschland